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"Bühnenverein" |
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2.9.04 |
Ensemblekünstler im Vorteil
bei Hartz IV |
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Bei der Debatte um Hartz IV muss nach Ansicht des Deutschen
Bühnenvereins zwischen angestellten Künstlern und unregelmäßig
beschäftigen Künstlern unterschieden werden. Das an den öffentlich
getragenen Theatern übliche Ensemble- und Repertoiresystem basiert auf
längerfristigen Arbeitsverhältnissen. Die künstlerischen Mitarbeiter von
Stadt- und Staatstheatern und von Landesbühnen sind meist für mehrere
Spielzeiten angestellt. Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld auch im
Rahmen von Hartz IV, wenn ihr Vertrag aus künstlerischen Gründen nach
einigen Spielzeiten nicht verlängert wird und sie keine neue Anstellung
finden. "Das Ensemble- und Repertoiretheater bietet demnach ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen sozialem Schutz und künstlerischer
Freiheit", so Rolf Bolwin, Geschäftsführender Direktor des
Bühnenvereins, heute in Köln. In den letzten zehn Jahren mussten die
Theater allerdings aufgrund des steigenden Finanzdrucks ihr Personal
erheblich reduzieren. Von den 6.000 abgebauten Arbeitsplätzen fielen
allein rund 4.000 in den künstlerischen Bereich. Gleichzeitig stieg die
Zahl der unständig beschäftigten künstlerischen Mitarbeiter im selben
Zeitraum um knapp 3.000.
Mit Besorgnis beobachtet der Bühnenverein diese Tendenz, die langfristig
zur Aufweichung des Repertoire- und Ensemblebetriebes führen kann. "Es
darf kein kulturpolitisches Ziel sein, die Theater zu zwingen, ihre
Ensembles weiter zu verkleinern und vermehrt mit kurzen Gastverträgen zu
arbeiten. Dies wäre künstlerisch und sozial fragwürdig", sagte Bolwin.
Unständig beschäftigte Schauspieler werden nach Ansicht des
Bühnenvereins nämlich Schwierigkeiten haben, die für das
Arbeitslosengeld nach Hartz IV geforderte Mindestzahl von 12
Arbeitsmonaten innerhalb von zwei Jahren zu erreichen. Dies ist vor
allem für Künstler an Privattheatern ein Problem, da dort meist mit
kurzfristigen Verträgen für eine Produktion gearbeitet wird. Die
Hartz-Reformen betreffen die Künstler im Übrigen genauso wie alle
anderen Berufsgruppen, ob angestellt oder unregelmäßig beschäftigt.
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